Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Entgelttarifvertrag allgemeinverbindlich erklärt

Die hessischen Beschäftigten im Bereich der Sicherheitsdienstleistungen werden auch weiterhin nach Tarif bezahlt. Arbeitsministerin Heike Hofmann hat auf Antrag der beiden Tarifvertragsparteien, des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft (BDSW), Landesgruppe Hessen, und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Hessen, sowie auf Empfehlung des Tarifausschusses den neuesten Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Hessen für allgemeinverbindlich erklärt. Das bedeutet, dass auch nicht tarifgebundene Arbeitgeber ihren Beschäftigten weiterhin mindestens Tariflohn zahlen müssen. Damit gilt dieser Tarifvertrag für rund 20.000 Beschäftigte der Sicherheitsbranche in Hessen. „Ein Anspruch auf Tariflohn für alle Beschäftigten ist die Grundlage für angemessene Arbeitsbedingungen“, sagte Ministerin Hofmann und betonte: „Faire und allgemeinverbindliche Tariflöhne sind auch für die Arbeitgeber von Vorteil, denn sie fördern einen fairen und verantwortungsbewussten Wettbewerb der Unternehmen.“

Der Tariflohn wurde für für zwölf Tarifgruppen in der Sicherheitsbranche für allgemeinverbindlich erklärt. Seit dem 1. Januar 2025 gelten damit Stundensätze von 14,60 Euro bis 18,39 Euro. Die Vergütung für Auszubildende wurde ebenfalls wieder für allgemeinverbindlich erklärt. Auszubildende erhalten – je nach Ausbildungsjahr – eine Vergütung von 1.100 Euro, 1.200 Euro oder 1.250 Euro.

Ab dem 1. Juli 2025

Außerdem erklärte Arbeitsministerin Hofmann erstmals auch einzelne Tarifvertragsregelungen aus dem Tischlerhandwerk für allgemeinverbindlich. Der Tarifausschuss war dem Antrag der Tarifvertragsparteien – dem Fachverband Leben Raum Gestaltung Hessen/Rheinland-Pfalz und der Industriegewerkschaft Metall, Bezirksleitung Mitte – gefolgt. Somit sind die Ausbildungsvergütungen aus dem Tarifvertrag für gewerbliche, kaufmännische und technische Auszubildende sowie die Lohngruppe 4 des Lohn- und Gehaltstarifvertrags für Beschäftigte im Tischlerhandwerk ab dem 1. Juli 2025 allgemeinverbindlich.

Die Auszubildenden erhalten nun im Tischlerhandwerk in Hessen je nach Ausbildungsjahr eine Vergütung von 800 Euro, 900 Euro oder 1.000 Euro. Die Allgemeinverbindlicherklärung der Lohngruppe 4 bedeutet einen Stundensatz in Höhe von 17,52 Euro als Einstiegslohn für Tischlergesellen. Ab 1. Februar 2026 erhöht sich dieser Einstiegslohn auf 18,16 Euro pro Stunde.

Starke Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern

„Der Erlass der Allgemeinverbindlicherklärungen unterstreicht die starke Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Hessen und leistet einen wichtigen Beitrag für die Fachkräftesicherung“, erklärte Ministerin Hofmann.

Die Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen erfolgte am 17. Juli 2025 im Bundesanzeiger (Fundstelle: BAnz AT 17.07.2025 B6). Für das Tischlerhandwerk wurden die Allgemeinverbindlicherklärungen der Tarifverträge am 22. Juli 2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht (Fundstellen: BAnz AT 22.07.2025 B6 und BAnz AT 22.07.2025 B7).

Hintergrund:

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder das jeweilige Landesministerium kann nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären, wenn beide Tarifvertragsparteien dies beantragen und ein aus je drei Vertretern der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften besetzter Tarifausschuss dem Antrag mehrheitlich zustimmt. Damit ist für den Anspruch auf Tariflohn unerheblich, ob die Beschäftigten in der Gewerkschaft organisiert sind oder der Arbeitgeber tarifgebunden ist.