Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Land stärkt Hilfen für schwer suchtkranke Menschen

Die Hessische Landesregierung hat erstmals eine Drug-Checking-Verordnung auf den Weg gebracht - mit einem klaren Schwerpunkt auf schwer suchtkranke Menschen in Frankfurt am Main und der unmittelbaren Verbindung von Substanzanalyse, Beratung und Suchthilfe.

Vorgesehen ist, dass die Untersuchung von Substanzen in bestehenden Drogenkonsumräumen angeboten und mit einer persönlichen Beratung verknüpft wird. Die Hessische Landesregierung treibt damit die Umsetzung des Sieben-Punkte-Plans für das Frankfurter Bahnhofsviertel weiter voran.

Gesundheitsministerin Diana Stolz sagte dazu: „Sicheren Drogenkonsum gibt es nicht. Aber wir können Gefahren erkennen, Menschen erreichen und Hilfe anbieten. Genau darum geht es der Landesregierung beim Drug-Checking für das Frankfurter Bahnhofsviertel. Wer zu illegalen Drogen greift, setzt seine Gesundheit erheblichen Risiken aus. Dies gilt erst recht, wenn unbekannt ist, was eine Substanz tatsächlich an Inhaltsstoffen enthält. Wenn Suchtkranke über Drug-Checking erreicht werden, können sie vor besonderen Gefahren gewarnt und ihnen gleichzeitig Beratung und konkrete Hilfe angeboten werden. Deshalb gehört ein Modellvorhaben für Drug-Checking für uns in bestehende Einrichtungen und nicht losgelöst davon an irgendeinen anderen Ort.“

Unmittelbar Zugang zu Beratung

Beim Drug-Checking werden mitgebrachte Substanzen auf ihre Inhaltsstoffe untersucht. Dadurch können beispielsweise besonders hohe Wirkstoffkonzentrationen oder gefährliche Beimengungen erkannt werden. Die Analyse ist dabei kein Unbedenklichkeitssiegel für den Konsum. Vielmehr sollen die Ergebnisse genutzt werden, um über konkrete gesundheitliche Risiken aufzuklären. Ein wesentlicher Bestandteil ist deshalb die Verbindung mit der Suchthilfe. Menschen, die Drug-Checking in Anspruch nehmen, sollen unmittelbar Zugang zu Beratung erhalten. Wo weitergehende Unterstützung gewünscht oder notwendig ist, können weitere Hilfsangebote vermittelt werden.

„Menschen mit einer schweren Suchterkrankung dürfen wir nicht aufgeben. Gleichzeitig dürfen wir die Gefahren illegaler Drogen nicht kleinreden oder verharmlosen. Drug-Checking ist deshalb kein Selbstzweck und erst recht kein staatliches Gütesiegel für Drogen“, so Ministerin Diana Stolz.

Die bundesrechtliche Grundlage für Drug-Checking-Modellvorhaben besteht mit §10b des Betäubungsmittelgesetzes. Die Länder können durch Rechtsverordnung die Voraussetzungen schaffen, unter denen entsprechende Modellvorhaben durchgeführt werden dürfen. Hessen will von dieser Möglichkeit nun Gebrauch machen. Das Kabinett der Hessischen Landesregierung hat den Verordnungsentwurf am Montag, 24.08.2026, zur Kenntnis genommen. Er befindet sich jetzt in der Anhörung.

Fragen und Antworten zum Modellvorhaben Drug-Checking

Beim Drug-Checking werden illegal erworbene psychoaktive Substanzen chemisch untersucht. Dabei kann festgestellt werden, welche Wirkstoffe enthalten sind und ob beispielsweise besonders hohe Konzentrationen oder besonders gefährliche Beimengungen vorliegen. Das Ergebnis bedeutet ausdrücklich nicht, dass der Konsum einer untersuchten Substanz sicher ist. Der Konsum von Drogen birgt stets erhebliche Risiken. Es gibt keine sicheren Drogen.

Die Verordnung schafft den rechtlichen Rahmen für ein Modellvorhaben in Frankfurt am Main. Drug-Checking soll an geeignete Strukturen der bestehenden Drogenkonsumräume und verbindliche Anforderungen an Analyse, Beratung und Durchführung geknüpft werden. Hierfür kommen als Standort bislang nur die drei Drogenkonsumräume im Bahnhofsviertel sowie ein weiterer in der Schielestraße in Frankfurt am Main in Betracht. Das Angebot wird streng auf die Testung stark abhängig machender Drogen und auf schwer suchtkranke Personen begrenzt. Die Ausführung des Drug-Checking-Modellvorhabens erfolgt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Hessen schafft durch den Erlass einer entsprechenden Verordnung den rechtlichen Rahmen und ermöglicht die potentielle Durchführung samt Überwachung durch die Kommune.

Aufgrund der hohen Konzentration schwerstabhängiger Menschen und der bereits etablierten Drogenkonsumräume bietet sich Frankfurt am Main für ein entsprechendes Modellvorhaben an. Drug-Checking kann damit zu einem zukunftsweisenden Baustein für das Bahnhofsviertel werden.

Drug-Checking besteht aus zwei miteinander verknüpften Elementen: Substanzanalyse und Beratung. Für die Substanzanalyse wird eine winzige Menge der Substanz (im Milligramm-Bereich) zur Analyse entgegengenommen. Je nach Substanz und Modellprojekt können unterschiedliche chemische Analyseverfahren eingesetzt werden – von einem Schnelltest ähnlich wie bei Corona bis hin zu einer aufwendigen chromatographischen Analyse. Nach der Analyse wird in einem gesonderten Beratungsraum deren Ergebnis mitgeteilt. Sollten sich Hinweise für atypisch besonders erhöhte Gefahren (z.B. wegen Verunreinigungen, hoher Konzentration o.ä.) ergeben, erfolgt eine besonders intensive Warnung vor der konkreten Substanz. Verbunden damit erfolgt in jedem Fall eine allgemeine Beratung zu den Risiken des Drogenkonsums und zu weiterführenden ausstiegsorientierten Beratungs- und Behandlungsangeboten. Sofern erbeten erfolgt dorthin dann eine Weitervermittlung.

Die Nutzung von Drug-Checking ist für suchtkranke Menschen ebenso anonym möglich wie die Nutzung der Drogenkonsumräume. Es werden daher nur anonymisiert Daten erhoben: Altersgruppe und Geschlecht der Nutzer sowie zur Substanz deren äußeres Erscheinungsbild und Herkunft. Auch die Analysemethode und das Ergebnis werden dokumentiert. Diese Daten werden quartalsweise gesammelt und bei besonders gefährlichen Funden unverzüglich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) weitergeleitet. Dort wird daraus ein Lagebild der zirkulierenden Substanzen erstellt. Dies dient zum einen der Evaluierung der Modellprojekte. Darüber hinaus liefert es aber auch die Grundlage für riskoadaptierte Sofortmaßnahmen bei Überdosierungsnotfällen im Rettungsdienst und erlaubt die Suchtberatungs- und -hilfsangebote anzupassen an das tatsächliche Konsumverhalten.

Der Bundesgesetzgeber hat mit § 10b des Betäubungsmittelgesetzes die rechtliche Möglichkeit geschaffen, mitgeführte Betäubungsmittel im Rahmen zugelassener Modellvorhaben untersuchen zu lassen. Hintergrund ist, dass eine Substanzanalyse naturgemäß nur möglich ist, wenn eine Probe zur Untersuchung mitgebracht werden darf. Ziel der gesetzlichen Bundesregelung ist es, Gesundheitsgefahren zu reduzieren und den Zugang zu Beratung und weiterführenden Angeboten des Suchthilfesystems zu ermöglichen. Daher ist Drug-Checking klar an Beratung und Hilfe gekoppelt und genau dort hilfreich, wo Vertrauen aufgebaut werden kann.

Gerade bei illegalen Drogen finden die Produktion sowie der Handel auf dem Schwarzmarkt statt und unterliegt keiner Qualitätskontrolle wie in der pharmazeutischen Produktion. Illegal produzierte und gehandelte Produkte werden deshalb in stark schwankender Qualität und Dosierung vertrieben und sind oft verunreinigt, gestreckt, falsch deklariert oder ihnen werden andere psychotrope Stoffe beigemengt. So entstehen Verwechslungen, ungewollter Gebrauch verunreinigter oder hochtoxischer Produkte und ungewollte Überdosierungen. Gerade hier bestehen also Gesundheitsgefahren, die mit Beratungs- und Hilfsangeboten adressiert werden sollen.

Nein. Sicheren Drogenkonsum gibt es nicht. Drug-Checking ändert weder etwas an den gesundheitlichen Gefahren illegaler Drogen noch an den gesetzlichen Regelungen zu ihrem Besitz und Handel. Es ist ein Instrument des Gesundheitsschutzes und der Suchthilfe. Entscheidend ist, dass die Analyse mit Beratung und konkreten Hilfsangeboten verbunden wird und in Hessen klar begrenzt wird.

Hessen schafft einen begrenzten Rahmen, bei dem Drug-Checking sinnvoll in die bestehenden Strukturen der Suchthilfe eingebettet wird. Die bundesgesetzliche Grundlage für Drug-Checking besteht seit Juli 2023. Hessen hat sich zunächst an dem Versuch beteiligt, gemeinsam mit den anderen Ländern eine Musterverordnung zu entwickeln. Dieser Ansatz konnte aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen in anderen Ländern nicht weiterverfolgt werden. Deshalb wurde jetzt eine eigene hessische Lösung mit einem klaren Rechtsrahmen erarbeitet. Zu betonen ist, dass sich zunehmend synthetische Opioide wie z.B. Fentanyl und Nitazene im Umlauf befinden. Diese wirken wie Heroin, sind jedoch nur bis zu 1000-mal stärker und führen auch dazu, dass tödliche Überdosierungen wahrscheinlicher werden. Hessen handelt jetzt, um ein Lagebild über die zirkulierenden Substanzmischungen zu bekommen und hierauf der Suchthilfe, wie auch dem Rettungsdienst und den Ordnungsbehörden die Möglichkeit zu geben, geeignet reagieren zu können.

Die Verordnung zum Modellvorhaben befindet sich im Anhörungsverfahren. Dabei erhalten die beteiligten Verbände und Fachorganisationen Gelegenheit zur Stellungnahme, die bis Oktober 2026 erfolgen muss. Die eingegangenen Rückmeldungen werden anschließend ausgewertet. Ziel ist es, im Anschluss den rechtlichen Rahmen für ein Drug-Checking-Modellvorhaben zu schaffen.